Ergotherapie ist angezeigt, wenn das Kind
in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung
gegenüber Gleichaltrigen zurückbleibt- in seiner Bewegungs- oder Handlungsfähigkeit aufgrund angeborener oder erworbener Behinderung eingeschränkt ist
- Lernstörungen oder Teilleistungsstörungen aufweist
- auf seine Mitmenschen und seine Umwelt mit übermässiger Angst, Aggression, Abwehr oder Passivität reagiert
Ergotherapie kann bei folgenden ärztlichen Diagnosen verordnet werden
cerebrale Bewegungsstörungen
- geistige und/oder körperliche Entwicklungsverzögerung
- AD(H)S, Minimal Cerebral Dysfunction (MCD)
- Status nach Schädel-Hirn-Trauma, Meningitis, Encephalitis, Hirntumor
- progressive Erkrankungen, Muskeldystrophie, juvenile Polyarthritis
Erreichen grösstmöglicher Selbständigkeit durch:
Entwickeln von Grob- und Feinmotorik, Training der Körperkoordination;
Verbessern der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesreizen.- Anfertigen von Hilfsmitteln und Anpassungen (z.B. Ess- und Schreibhilfen)
Nach der Abklärung können Aktivitäten des täglichen Lebens, Spiel, Bewegung aber auch handwerkliche Tätigkeiten trainiert werden. Je nach Bedarf werden verschiedene Behandlungskonzepte miteinbezogen. Auch Biofeedback kann zur Ergänzung eingesetzt werden. So kann der Therapiefortschritt messbar gemacht werden.
Eine wichtige Rolle in der ergotherapeutischen Arbeit nimmt auch die Beratung der Eltern und weiterer Bezugspersonen ein.